Parkordnung
Schlosspark Weesenstein

Liebe Besucher,

der Weesensteiner Schlosspark ist ein Denkmal der Bau– und Gartenkunst. Um den Park auch künftigen Besuchern als solches zu bewahren, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr.
  • Bei Schnee– und Eisglätte, bei Sturm und Hochwassergefahr bleibt die Parkanlage geschlossen.
  • Für entstandene Schäden an Ihrem Eigentum übernimmt die Schlossverwaltung keine Haftung.

Besuchern ist nicht gestattet:

  • Die Wege zu verlassen und die Grünflächen zu betreten
  • Die Wege mit Langlaufski, KfZ, Fahrrädern, Motorädern, Motorollern o.ä. zu befahren
  • In der Anlage Ball zu spielen oder organisierten Sport zu betreiben
  • Die Anlage mit Papier, Müll, Hundeexkrementen etc. zu verunreinigen
  • Hunde frei oder an der langen Leine laufen zu lassen
  • Bauwerke, Anlagen und Pflanzen zu beschädigen oder zu entnehmen
  • Feuer zu entzünden oder zu zelten
  • In Brunnen zu steigen oder die Wehranlage zu betreten
  • Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung seitens des Schlossbetriebes für kommerzielle Zwecke zu fotografieren oder zu filmen
  • Drohneneinsatz ist im gesamten Schloss– und Parkgelände verboten!

Die Öffnungszeiten des Schlossparks richten sich nach den Öffnungszeiten des Schlossmuseums. An ausgewiesenen Schließtagen ist der Park verschlossen.

Mit dem Betreten des Schlossparks erkennen Sie die Parkordnung an. Wir bitten Sie im Interesse aller Besucher, den Anordnungen der Mitarbeiter:Innen des Schlossbetriebes Folge zu leisten und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

Schlossverwaltung Weesenstein

Barrierefreier Urlaub

Hier finden Sie weitere Informationen zur Barrierefreiheit in Sachsen auf der Seite der TMGS

Mehr Informationen

Kontakt

Schloss Weesenstein

Am Schlossberg 1 | 01809 Müglitztal

Zur Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinützige GmbH gehörend

+49 (0) 35027 626-0
weesenstein@schloesserland-sachsen.de