Besucherordnung
Museum Schloss Weesenstein

Liebe Besucherinnen und Besucher,

wir freuen uns, Sie im Museum des Schlosses Weesenstein begrüßen zu dürfen.

Das Museum ist ein Ort der Bildung, Erholung und Entspannung. Es befindet sich in einem historischen Denkmal von hohem kulturellem Wert. Bitte verhalten Sie sich dementsprechend, um Schäden an Bauwerk und Interieur vorzubeugen und deren Besuchern einen störungsfreien Besuch zu ermöglichen. Die evangelische Schlosskapelle ist ein aktives Gotteshaus. Hier bitten wir Sie herzlich um besondere Rücksichtnahme. Zur Vermeidung von Unfällen beachten Sie bitte, dass die Türhöhen und Durchgänge, Treppenstufen und Absätze im Museum aufgrund denkmalpflegerischer Grundsätze nicht der sonst üblichen geltenden Norm entsprechen. Wir übernehmen für eintretende Schadensfälle keinerlei Haftung.

Es ist untersagt: 

  • Ausstellungsstücke, Wandfassungen und -bespannungen sowie Vitrinen zu berühren
  • Absperrungen zu übersteigen
  • Speisen und Getränke in das Museum mitzunehmen bzw. im Museum zu essen und zu trinken
  • Kinder unbeaufsichtigt zu lassen
  • aufgrund der Bauweise des Schlosses (nicht barrierefrei) Kinderwagen mit sich zu führen. Bitte nutzen Sie alternative Tragemöglichkeiten (keine "Rückentragen"!).
  • das Museum mit größeren Taschen, Aktenkoffern, Schirmen, Rucksäcken und anderen größeren Behältnissen zu betreten. Bitte benutzen Sie die Schließfächer im Vorraum der Besuchertoilette!
  • Tiere, insbesondere Hunde mitzuführen (auch nicht in Tragetaschen)
  • im Museum zu rauchen. 

Das Fotografieren und Filmen ist ohne Blitz und Stativ für private Zwecke gestattet. Bitte beachten Sie aber, dass jegliche Form der gewerblichen Nutzung von Film- oder Fotomaterial sowie dessen Veröffentlichung der Genehmigung der Schlossverwaltung  bedürfen. Unser Rundgang ist nicht barrierefrei. Für Rollstuhlfahrer:Innen empfehlen wir aber einen Besuch unseres Unterschlosses. Dieser Teil des Museums befindet sich in der ersten Etage, es ist nur eine Treppe zu überwinden. Unser Schlosspersonal ist Ihnen dabei gern behilflich.
 
Museumstickets gelten mit Ausnahme von schlösserlandKARTEN nur am Tag des Erwerbs und berechtigen zum einmaligen Besuch des Museums. SchlösserlandKARTEN gelten nicht bei Veranstaltungen und öffentlichen Führungen. Den Anweisungen des Kassen- und Aufsichtspersonals sowie den Mitarbeitern der Schlossverwaltung ist Folge zu leisten. Diese sind berechtigt, Personen, die den Museumsbesuch anderer stören bzw. die Besucherordnung nicht einhalten, den Eintritt zu verweigern oder diese des Hauses zu verweisen. Im Brand- oder Katastrophenfall ertönt eine Sirene. Bitte verlassen Sie dann sofort das Gebäude und benutzen Sie dazu die ausgewiesenen Fluchtwege. Folgen Sie unbedingt den Weisungen des Aufsichtspersonals. Das Personal der Schlossverwaltung steht Ihnen für Auskünfte gern zur Verfügung. Anregungen und Kritik sind gewünscht und willkommen. Ein Besucherbuch liegt im Museumsrundgang aus.

Mit der Entrichtung des Eintrittsgeldes wird diese Besucherordnung anerkannt. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

Schlossverwaltung Weesenstein

Barrierefreier Urlaub

Hier finden Sie weitere Informationen zur Barrierefreiheit in Sachsen auf der Seite der TMGS

Mehr Informationen

Kontakt

Schloss Weesenstein

Am Schlossberg 1 | 01809 Müglitztal

Zur Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinützige GmbH gehörend

+49 (0) 35027 626-0
weesenstein@schloesserland-sachsen.de